Leer
Rechtsanwalts-Kanzlei Jelden, Stuttgart, Strafrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Nachbarrecht, Arbeitsrecht
Menu
Startseite Startseite
Die Kanzlei Die Kanzlei
Strafrecht Strafrecht
Verhalten Verhalten
Durchsuchung Durchsuchung
Verhaftung / U-Haft Verhaftung / U-Haft
Pflichtverteidigung Pflichtverteidigung
Jugendstrafrecht Jugendstrafrecht
Verkehrsrecht Verkehrsrecht
Bußgeldbescheid Bußgeldbescheid
Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeit
Verkehrsstrafrecht Verkehrsstrafrecht
Verkehrsunfall Verkehrsunfall
Mietrecht Mietrecht
Nachbarrecht Nachbarrecht
Arbeitsrecht Arbeitsrecht
Begriffe des Arbeitsrechts Begriffe des Arbeitsrechts
Rechtsquellen des Arbeitsrechts Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Abschluß des Arbeitsvertrags Abschluß des Arbeitsvertrags
Inhalt des Arbeitsverhältnisses Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Leistungsstörungen Leistungsstörungen
Beendigung des Arbeitsvertrags Beendigung des Arbeitsvertrags
Kündigungsschutzgesetz Kündigungsschutzgesetz
Änderungskündigung Änderungskündigung
Formulare Formulare
Recht von A-Z Recht von A-Z
Nachbarrecht Nachbarrecht
Neues aus dem Recht Neues aus dem Recht
Kontakt Kontakt
Impressum Impressum

Mietrecht

Erste und durchaus vermeidbare Fehler können bereits mit Abschluß eines Mietvertrags gemacht werden, frei nach dem Motto "Die meisten Unfälle passieren am Schreibtisch". So uwrden im Jahre 2005 höchstrichterlich Klauseln zu Schönheitsreparaturen der meisten Standartverträge für unwirksam erklärt. Dennoch werden diese Formularverträge zum Teil immer noch verwendet.

Für Mieter ist es gut, zu wissen, daß man nicht verpflichtet ist, die Kaution (Mietsicherheit) auf einmal und sofort zu bezahlen. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bezahlung in drei gleichen monatlichen Raten.

Im Laufe des Mietverhältnisses treten Probleme auf, wenn z. B. die Miete (Mietzins) und Nebenkosten (Betriebskosten) nicht pünktlich bezahlt werden oder der Vermieter über die Nebenkosten nicht richtig oder nicht rechtzeitig abrechnet. Rechnet er zu spät ab, können die vorausbezahlten Nebenkosten u. U. zurückverlangt werden. Bei Mängeln an der Mietsache besteht i. d. R. ein Recht zur Minderung des Mietzinses, je nach den Umständen des Einzelfalls bezüglich der Kaltmiete oder auch den Nebenkosten. Erforderlich ist aber eine entsprechende Mängelanzeige an den Vermieter, dem auch Gelegenheit gegeben werden muß, die Mängel zu beheben. - Und wie reagiert man auf eine Mieterhöhung?

Das Mietverhätnis wird regelmäßig durch Kündigung beendet. Dann stellt sich die Frage, welche Pflichten den Mieter treffen, um die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, damit auch die Kaution verzinst und ungekürzt zur Rückzahlung fällig wird oder ob er sich nicht schadensersatzpflichtig macht, wenn er die Wohnung mit von ihm zu vertretenden Mängeln zurückläßt/übergibt. Ein Übergabeprotokoll kann hier ebenso wie beim Einzug sinnvoll sein, aufgrund seiner Beweisfunktion die Rechtsdurchsetzung aber auch erschweren. - Gewußt, wie!

Es stellen sich immer Fragen des konkreten Einzelfalles. Zur Beurteilung Ihrer Situation müssen alle Einzelheiten des Sachverhalts bekannt sein. Anderenfalls, bzw. auf eine pauschal formulierte Anfrage hin kann niemand eine wirklich verläßliche Auskunft geben und Ihre persönliche Situation überblicken und rechtlich werten.

Icon Druckerfreundlich
Druckoptimierte Version
Fusszeile
© 2011 Rechtsanwaltskanzlei Andreas Jelden, Stuttgart  | Tel. 0711-78 78 530 | Fax 70 72 72 62
Mail: info@rechtsanwalt-jelden.de | Notruf außerhalb der Geschäftszeiten: 0163 / 78 530 78

 
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail